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Keine Kreditkündigung bei Kenntnis des Kündigungsgrundes zurück

Sind dem Kreditgeber die Gründe für eine außerordentliche Kündigung bereits bei Abschluss des Kreditvertrages bekannt, kann er eine Vertragsbeendigung hierauf nicht stützen. Dem steht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gleich, wenn der Kreditgeber die Gründe zur außerordentlichen Kündigung hätte kennen müssen. In dem entschiedenen Fall wurde dem zuständigen Sachbearbeiter ein Telefax, aus dem sich die Umstände für die Kreditkündigung ergaben, nicht (rechtzeitig) von einem anderen Mitarbeiter zugeleitet. Organisationsmängel im Haus des Kreditgebers können - so die Karlsruher Richter - nicht zu Lasten des Kreditnehmers gehen


Stand: 01.11.2002

Gericht / Az.: Urteil des BGH vom 07.05.2002 XI ZR 236/01 MDR 2002, 1134

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